Am 11. Juli 2025 ist Andreas Wahn im Alter von 88 Jahren in Mayen verstorben – Anlass genug, über den Pionier und einen der Gründungsväter des Rettungsschwimmens insbesondere in Idar-Oberstein, aber auch weit darüber hinaus, zu berichten und seine enorme ehrenamtliche Lebensleistung zu würdigen. Begonnen hat alles im Jahre 1956, als die Sportlehrer Karl Haßauer und Peter Keil gemeinsam mit dem jungen Soldaten Andreas Wahn in der Nahe erste Schwimm- und Rettungsschwimmprüfungen abnahmen. Die Ausbildung erfolgte nach den damaligen Richtlinien der DLRG und der Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes. In den 60er Jahren wurden die Freibäder und Lehrschwimmbecken des Kreises genutzt. Sogar ins Hallenbad des saarländischen Neunkirchen führte die wöchentliche Fahrt mit dem Bundeswehrbus. Mit der Öffnung der Idar-Obersteiner Hallenbäder (Stadt und Rilchenberg) begann eine Erfolgsgeschichte des Rettungsschwimmsports und der Rettungsschwimmausbildung, die sicherlich einzigartig in Deutschland war. Die Ausbilder und Übungsleiter unter Andreas Wahn übernahmen nahezu die gesamte außerdienstliche Nutzung des Hallenbades in der Artillerieschule. Täglich wurden Rettungsschwimmausbildung für Soldaten, Anfängerschwimmkurse, Familienbad und Leistungstraining angeboten. Die Rettungsschwimmwettkämpfe im südwestdeutschen Raum wurden in den 70er Jahren in den männlichen Altersklassen von der „Ortsgruppe Idar-Oberstein Bundeswehr“ dominiert. Siege sogar bei den Deutschen Meisterschaften und zahllose Rheinland-Pfalz-, Bezirks- und Stadtmeistertitel machten Idar-Oberstein zu einer bundesweiten Größe im Rettungsschwimmen. Andreas Wahn knüpfte Kontakte mit dem Landesverband Steiermark der Österreichischen Wasserrettung. Diese Freundschaft wurde intensiv gepflegt. Der Schwerpunkt in den 80ern war die Rettungsschwimm- und Lehrscheinausbildung. Tausende Soldaten verdanken Andreas Wahn das Rettungsschwimmabzeichen oder sogar den Lehrschein. 1986 wurde durch Wahns Initiative der DRK Ortsverein Rilchenberg e.V. gegründet. Im gleichen Jahr holte Andreas Wahn die Deutschen Meisterschaften der Wasserwacht nach Idar-Oberstein. Im Rahmen der Stadtranderholung bot er über mehr als 30 Jahre Kindern die Gelegenheit, das Sportabzeichen zu erwerben. Von 1981 bis 1999 war Andreas Wahn Landesleiter der Wasserwacht im DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz. Ihm ist es maßgeblich zu verdanken, dass die Wasserwacht den Status einer Rotkreuzgemeinschaft erhielt. Andreas Wahn hat für seine Stadt Idar-Oberstein und für sein Bundesland Rheinland-Pfalz Großartiges und Bemerkenswertes im Ehrenamt geleistet. Obwohl er selbst in seiner Jugend ganz andere Sportarten betrieb (er spielte Fußball und lief die 5000 m in 16 Minuten!), hat er unzählige Menschen an das Rettungsschwimmen und an das DRK herangeführt, ausgebildet und entwickelt. Viele der heutigen Erfolge für die Wasserwacht gehen auf sein Wirken zurück.
Unser Kreisverbandausschuss hat in seiner Sitzung am 27.11.2024 Herrn Miroslaw Kowalski zu unserem neuen Präsidenten gewählt. Diese Nachwahl war notwendig, da am 08.08.2024 unser Präsident und Landrat a.D. Dr. Matthias Schneider verstorben ist. Miroslaw Kowalski übernimmt neben dem Amt des Präsidenten auch den Verwaltungsratsvorsitz der Elisabeth-Stiftung des DRK und ist Mitglied im Aufsichtsrat der Rettungsdienst Rheinhessen-Nahe gGmbH.
Am 04.Mai 2024 feierten wir, der DRK Kreisverband Birkenfeld, die #fiaccolata2024auf ihrem Weg durch den DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. unter dem Motto #Vielfaltverbindet . Station der Fackel war die IGS Herrstein Rhaunen während unserem JRK-Kreiswettbewerb.
DRK Kreisverband Birkenfeld e.V. Viele Rotkreuzler:innen aus Haupt- und Ehrenamt nahmen an der Fiaccolata in Rhaunen teil.Wir übernahmen gemeinsam die Fackel vom DRK KV Neuwied, und feierten gemeinsam Teil der weltweiten Rotkreuzbewegung zu sein.Vom DRK-Kreisverband Birkenfeld aus begibt sich die Flamme zum nächsten Zwischenstopp zum DRK-Kreisverband Zweibrücken. Hintergrund: Am 24. Juni findet alljährlich der Tag der weltweiten Fiaccolata (Fackelzug) in Solferino statt. Dort treffen sich viele Rotkreuzler*innen aus aller Welt, im diesen besonderen Erinnerungstag (Schlacht von Solferino 1859 und Ursprung der weltweiten Rotkreuzbewegung) miteinander zu feiern. Da nicht alle Rotkreuzler*innen teilnehmen können, initiieren alle 19 DRK-Landesverbände gemeinsam mit dem DRK-Bundesverband den Fackellauf nach Solferino. Nach der Art eines Staffellaufs wird die Flamme von unterschiedlichsten Rotkreuzgliederungen weitergerecht, bis sie Solferino in Norditalien erreicht.#fiaccolata2024#Vielfaltverbindet#miteinander#menschlichkeit#hoffnung#hauptamt#ehrenamt#bereitschaften#jrk#wasserwacht#ErsteHilfe#haushaltsnahedienste#fahrdienst#menüservice#hausnotruf#tagespflege#migrationsberatung#kleiderkammer#blutspende#rhs#iuk#sanitätsdienst#betreuungsdienst#verpflegungsdienst#kab#rettungsdienst#mtf#katastrophenschutz #DRK Rettungsdienst Rheinhessen-Nahe gGmbH
Viele Aufgaben und Namen vereint und doch immer #einRotesKreuz
INFO zum HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ –
DIE UMSETZUNG DER EU-WHISTLEBLOWER-RICHTLINIE IN DEUTSCHLAND
Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgeber sind für die Aufrechterhaltung einer offenen und transparenten Gesellschaft besonders wichtig, weil sie den Mut haben, Missstände anzusprechen. Allerdings schrecken potenzielle Hinweisgeber aus Angst vor Benachteiligungen häufig davor zurück, ihre Bedenken oder ihren Verdacht zu melden. Aus diesem Grunde bedarf es eines ausgewogenen und effizienten Hinweisgeberschutzes.
Der Gesetzgeber hat die Problematik erkannt und das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet, welches am 02. Juli 2023 in Kraft getreten ist. Mit diesem Gesetz wurde die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in Deutschland umgesetzt. Die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern ist bereits am 16. Dezember 2019 in Kraft getreten. Am 02. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland in Kraft getreten.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) besagt, dass Hinweisgeber, die Missstände im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit melden, einen besonderen Schutz genießen, und regelt gleichzeitig den Umgang mit Meldungen. Unternehmen ab 50 Mitarbeitern sind demnach dazu verpflichtet einen internen Meldekanal einzurichten. Werden die Pflichten aus dem Hinweisgeberschutzgesetz nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, kann dies nicht nur zu Bußgeldern, sondern auch zu Schadensersatzansprüchen und Reputationsschäden führen.
Die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes wurde vom DRK- Kreisverband fristegerecht durchgeführt. Wir haben hierzu eine Meldestelle eingerichtet, als externe Meldestelle stehen Ihnen die Mitglieder des Präsidiums zur Verfügung.