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Meldungen

Der DRK Kreisverband Birkenfeld e.V. erweitert seine Geschäftsstelle!

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­­­INFO zum HINWEIS­GEBER­SCHUTZ­GESETZ 

DIE UMSETZUNG DER EU-WHISTLE­BLOWER-RICHT­LINIE IN DEUTSCHLAND

Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgeber sind für die Aufrechterhaltung einer offenen und transparenten Gesellschaft besonders wichtig, weil sie den Mut haben, Missstände anzusprechen. Allerdings schrecken potenzielle Hinweisgeber aus Angst vor Benachteiligungen häufig davor zurück, ihre Bedenken oder ihren Verdacht zu melden. Aus diesem Grunde bedarf es eines ausgewogenen und effizienten Hinweisgeberschutzes.

Der Gesetzgeber hat die Problematik erkannt und das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet, welches am 02. Juli 2023 in Kraft getreten ist. Mit diesem Gesetz wurde die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in Deutschland umgesetzt. Die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern ist bereits am 16. Dezember 2019 in Kraft getreten. Am 02. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland in Kraft getreten.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) besagt, dass Hinweisgeber, die Missstände im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit melden, einen besonderen Schutz genießen, und regelt gleichzeitig den Umgang mit Meldungen. Unternehmen ab 50 Mitarbeitern sind demnach dazu verpflichtet einen internen Meldekanal einzurichten. Werden die Pflichten aus dem Hinweisgeberschutzgesetz nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, kann dies nicht nur zu Bußgeldern, sondern auch zu Schadensersatzansprüchen und Reputationsschäden führen.

Die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes wurde vom DRK- Kreisverband fristegerecht durchgeführt. Wir haben hierzu eine Meldestelle eingerichtet, als externe Meldestelle stehen Ihnen die Mitglieder des Präsidiums zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns gerne im Bedarfsfall: Hinweise können über Telefon, Sprachübermittlung, per Mail oder per Post übermittelt werden.
  • Telefon:  06781-50 600 oder Fax:  06781-506060
  • E-Mail: hinweis@drk-kv-birkenfeld.de
  • Postanschrift: DRK Kreisverband Birkenfeld e.V. , Beschwerdemanagement, Schönlautenbach 17, 55743 Idar-Oberstein


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Ein Neues Behindertenfahrzeug durch die Förderung der "Aktion Mensch" Wir sagen Danke!



Mitgliederwerbung des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Birkenfeld e.V.

Sehr geehrte Bürger*innen,

wie führen in diesem Jahr wieder eine Mitgliederwerbung durch.

Die Maßnahme begann bereits am 17.07.2023.

Letztendlich werden alle Orte des Landkreises Birkenfeld beworben.

Momentan werden die Orte der Verbandsgemeinde Baumholder bzw. die Orte des DRK Ortsvereins Baumholder beworben.

Mit dieser Aktion sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass wir auch langfristig unsere Dienste in vollem Umfang

und in bester Qualität anbieten können. Eine wichtige Aufgabe in den nächsten Wochen wird  die Information der Mitbürger sein.

„Vielen ist gar nicht bewusst, wie vielfältig die Aufgaben des Roten Kreuzes sind“.

Da die zur Verfügung stehende Zeit der aktiven Helfer und Helferinnen für die Mitgliederwerbung nicht ausreicht,

wird der Kreisverband durch Herrn Schumann, der gut auf die Aufgaben vorbereitet ist, unterstützt.

Die Mitarbeiter tragen Rot Kreuz Bekleidung und sind außerdem mit einem entsprechenden Ausweis und Formblättern ausgestattet.

Wir machen nochmals darauf aufmerksam, dass keine Geldsammlung stattfindet, es werden ausschließlich Mitglieder geworben,

die auf einem Formular aufgenommen werden. Der Mitgliedsbeitrag wird per Bankeinzug eingezogen.

Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben wenden Sie sich gerne an unsere

Kreisgeschäftsstelle des DRK Kreisverband Birkenfeld e.V.

 

Ihr DRK Team

Kreisverband Birkenfeld e.V.


Freude über ein neues Behindertenfahrzeug

Die Belegschaft des DRK Kreisverbandes Birkenfeld e.V. freut sich, dass neue, durch
Aktion Mensch geförderte, Behindertenfahrzeug in Dienst stellen zu können.



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